2-Jahres -Garantieabnahme: Checkliste. Sichten. Handeln.
Das Sprichwort «Einen Strich durch die Rechnung machen» bedeutet, wir werden von einem Ereignis überrascht. Unsere Rechnung ist nicht aufgegangen. Solche Überraschungen sollten beim Haus- oder Wohnungsbau unbedingt verhindert werden. Denn genau diese können teuer werden. Manchmal sogar sehr teuer! Darum ist es wichtig, bereits im Vorfeld einen gezielten Blick auf mögliche Mängel zu werfen.
Nun ist es soweit: Es ist Schlüsselübergabe. Endlich können Sie Ihr lang ersehntes Eigenheim übernehmen. Das fühlt sich herrlich an. So soll es sein und die Freude darf voll genossen werden.
Doch aufgepasst: Baumängel, seien es offensichtliche oder versteckte, sollten Sie auf keinen Fall mit übernehmen!
Denn an diesem Freudentag starten auch die Fristen für die Gewährleistung und die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen. Darum braucht es bei der Bauabnahme auch Umsicht und Standhaftigkeit – von Ihnen als BauherrIn.
Gewährleistung und Verjährung von Gewährleistungsansprüchen
Nach OR gilt die Frist für die Gewährleistung und die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen
- für unbewegliche Werke fünf Jahre und
- für bewegliche Objekte zwei Jahre
nach der Abnahme. Eine Baufirma ist also haftbar für alle Mängel, die innerhalb einer Frist von 5 Jahren auftreten und die fristgerecht gerügt wurden.
Stimmt so nicht. Die Gewährleistungs- und Verjährungsfrist gilt hier generell fünf Jahre. Während dieser Garantiezeit müssen Baufirmen alle Mängel beheben, die Sie rechtzeitig gerügt haben.
Die SIA-Norm 118
In den ersten 2 Jahren nach der Bauabnahme läuft die Garantiefrist für offensichtliche Mängel nach SIA-Norm 118. Das sind kleinere Mängel, die sich nicht mehr vergrössern und nicht zu Folgeschäden führen. Diese können bis zur 2-jährigen Garantieabnahme gesammelt werden. Neue Mängel können während dieser Zeit jederzeit gerügt werden.
Achtung: Grössere Schäden müssen sofort gemeldet werden.
In der SIA-Norm 118 ist festgelegt, dass der Ersteller einer Dienstleistung bzw. einer Sache beweisen muss, dass kein Mangel vorliegt. Je nach Art des Baumangels ist dieser Aufwand sehr hoch. Dann ist ein fundiertes Fachwissen, wie der Inhalt dieser SIA-Norm, von grossem Vorteil.
Denn leider ist es nicht selten das Ziel der Ersteller, die Kosten für Nachbesserungen möglichst tief zu halten. In einem solchen Fall ist ein professioneller Bauberater an Ihrer Seite einfach unbezahlbar. Auch wenn er kostet.
Die SIA-Norm 118 wird oft als Garantiefrist bezeichnet. Sie gilt sowohl für Neu- als auch für Umbauten.
Baumängel beheben erfordert Ausdauer und Geduld
Grosse Sachen beginnen oft ganz unscheinbar. Zum Beispiel Baumängel. Deshalb ist ein genauer Blick bei der Bauabnahme ein absolutes Muss. Denn jeder unerkannte Baumangel wird immer teurer. Still und leise.
Sind die Baumängel erfasst und bei den zuständigen Handwerkern gerügt, ist die Angelegenheit erledigt – könnte man meinen. Leider ist das nicht unbedingt so.
Nach- und verbessern dauert seine Zeit. Nicht Nachhaken dauert länger. Eine fachgerechte Mangelbehebung ist oft ein mühsamer und langwieriger Prozess.
Warum ist das so? Haben Handwerkerfirmen kein Interesse an abgeschlossenen Arbeiten und zufriedenen Kunden?
Wir kennen das alle. Korrigieren und Nachbessern kostet Überwindung und ist meistens nicht eingeplant. Das heisst für das betroffene Bauunternehmen, neben dem sonst so stressigen Arbeitsalltag noch zusätzliche Arbeiten erledigen zu müssen. Die erst noch kein Geld mehr einbringen.
Ihre persönliche Checkliste, damit Sie «safe» sind
Die gute Nachricht: Sie können Ihr Schicksal zu einem guten Teil selbst steuern.
Ein Gespräch mit einem professionellen Bauberater kann Ihnen zu zusätzliche Tipps verhelfen.
© bauszene.ch, 28.10.2024