Vergabeverfahren im Hochbau
Bei der Vergabe von Arbeiten im Hochbau unterscheidet man in vier verschiedenen Verfahren. Diese werden im Baurecht unterschiedlich behandelt.
Offenes Verfahren (Art 14 BoeB)
- Die Auftraggeberin schreibt den geplanten Auftrag öffentlich aus.
- Alle Anbieter und Anbieterinnen können ein Angebot einreichen.
Selektives Verfahren (Art 15 BoeB)
- Die Auftraggeberin schreibt den geplanten Auftrag öffentlich aus.
- Alle Anbieter und Anbieterinnen können einen Antrag auf Teilnahme einreichen.
- Die Auftraggeberin bezeichnet aufgrund der Eignung die Anbieter und Anbieterinnen, die ein Angebot einreichen dürfen.
- Sie kann die Zahl der zur Angebotsabgabe Einzuladenden auf nicht weniger als drei beschränken, wenn sonst die Auftragsvergabe nicht effizient abgewickelt werden kann.
Einladungsverfahren (Art 35 VoeB)
- Die Auftraggeberin bestimmt, welche Anbieter und Anbieterinnen sie ohne Ausschreibung direkt zur Angebotsabgabe einladen will. Es müssen wenn möglich mindestens drei Angebote eingeholt werden.
- Freihändiges Verfahren (Art 16 BoeB, Art 13, 36 VoeB)
- Die Auftraggeberin vergibt einen Auftrag direkt und ohne Ausschreibung einem Anbieter oder einer Anbieterin.
Weitere Infos auf der Seite des Bundesamtes für Logistik und Bauten BBL.
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