Brandschutzvorschriften beim mehrgeschossigem Holzbau
Die Behörden konnten Holzbauten aufgrund der geltenden Brandschutzvorschriften im Normalfall nur bewilligen, wenn sie nicht mehr als zwei Geschosse aufweisen. Seit 1.Januar 2005 sind schweizweit Brandschutzvorschriften in Kraft, die deutlich besser auf das Holz abgestimmt sind.