Die gesetzliche Garantie für Arbeiten wurde von einem auf zwei Jahre verdoppelt
Am 1. Januar 2013 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, die für Konsumentinnen und Konsumenten wesentliche Vorteile bringt. Die gesetzliche Garantie für Arbeiten, die ein Unternehmen nach den Wünschen des Bestellers ausführt, wurde von einem auf zwei Jahre verdoppelt. Wer etwas bestellt, kann neu also während zweier Jahre geltend machen, das Ergebnis der Arbeit sei mangelhaft.