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Augen auf bei der Vertragsunterschrift!

«Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser» – selten trifft diese Redewendung so sehr zu, wie beim Erwerb von Wohneigentum. Vor einer Vertragsunterschrift sollten Käufer die Papiere eingehend auf einseitige Klauseln überprüfen, sodass sie nicht über den Tisch gezogen werden. Gewiefte Verkäufer stellen Verträge nicht selten zu ihrem eigenen Vorteil aus. Unterschreibt ein Käufer unbedarft, kann er unter Umständen das blaue Wunder erleben. Es drohen massive finanzielle Folgen.

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Der Baubeschrieb darf keine Wundertüte sein

Der Baubeschrieb bildet beim Bauen oder beim Erwerb von Wohneigentum eine sehr wichtige Vertragsgrundlage. Müssen doch darin sämtliche Arbeiten, Leistungen und Materialien des Bauwerkes präzise umschrieben sein. Ein unzureichend abgefasster Baubeschrieb kann sich dabei als Wundertüte erweisen, weil er nicht alle zu erwartenden Leistungen beinhaltet. Dem Bauherrn können so zusätzliche, nicht budgetierte Kosten entstehen.