Beim Kauf eines Eigenheims lauern viele Fallen

Beim Kauf eines Eigenheims lauern viele Fallen. Nachteilige Klauseln können erhebliche Mehrkosten und Ärger verursachen. Damit man finanziell nicht über den Tisch gezogen wird, gilt es einiges zu beachten. Besonders in Zeiten wie heute, wo die Nachfrage nach Wohneigentum gross ist und die Verkäufer deshalb in einer starken Verhandlungsposition sind. Die Verkäufer sind in der Regel Immobilienprofis.

Punkto Fachwissen sind sie den Käufern deutlich überlegen. So kommt es, dass viele Kaufverträge einseitig zugunsten des Verkäufers ausgestellt sind und Klauseln enthalten, die den Käufern später Ärger und erhebliche Mehrkosten bescheren können.

Risiko von Doppelzahlungen

Beim Kauf einer Liegenschaft ab Plan besonders wichtig ist die Bonität des Verkäufers, der oft ein Generalunternehmer (GU) ist. Die Käufer müssen in der Regel recht hohe Teilzahlungen leisten, bevor das Objekt fertig erstellt ist. Wenn ein GU die Handwerker für die geleistete Arbeit nicht bezahlt, können die Handwerker ihr Geld beim Bauherren einfordern.

Geht der GU Konkurs, muss der Bauherr also möglicherweise nochmals zahlen, obwohl er den Betrag bereits dem GU überwiesen hat.

Käufer können sich vor Doppelzahlungen schützen, indem sie vom GU eine Bank- oder Versicherungsgarantie im Umfang der Vorauszahlungen verlangen. Zahlungspläne mit Fixterminen sind grundsätzlich abzulehnen, sofern diese nicht an den Baufortschritt gekoppelt sind. Sonst muss der Käufer auch dann bezahlen, wenn die Bauetappe nicht termingerecht erreicht wird.

Pläne und Baubeschrieb

Baupläne und der Baubeschrieb sollten Bestandteil des Kaufvertrags sein. Bei Streitigkeiten besteht sonst die Gefahr, dass sich die Vertragsparteien auf unterschiedliche Grundlagen berufen.

Ein Baubeschrieb, in dem Materialien, Bauteile und Produkte sowie deren Preise möglichst detailliert aufgeführt sind, ist ein Muss.

Nur so kann sich der Käufer ein gutes Bild vom Ausbaustandard machen. Sind beispielsweise für die Küche bloss 10 000 Franken budgetiert, sind Mehrkosten vorprogrammiert. Dieser Betrag reicht in der Regel nur für eine sehr einfache Küche mit Billiggeräten. Kommt ein ungenügender Ausbaustandard erst während der Bauphase ans Licht, kann es teuer werden: Verkäufer stellen für Projektänderungen oft unverhältnismäs­sig hohe Rechnungen.

Baupläne und Baubeschrieb müssen zudem inhaltlich übereinstimmen. Ist etwa ein Cheminée in den Bauplänen eingezeichnet, im Baubeschrieb jedoch nicht aufgeführt, kann es zu Unklarheiten kommen.

Nicht akzeptieren

Häufig tritt der Verkäufer die Garantieansprüche der Handwerker an den Käufer ab. Das hat zur Folge, dass der Käufer bei Mängeln oder Schäden selber mit den Handwerkern verhandeln muss. Und der Verkäufer muss auch nicht für den Schaden geradestehen, wenn der betreffende Handwerker in der Zwischenzeit in Konkurs gegangen ist.

Die Abtretung von Garantieansprüchen sollten Käufer deshalb nicht akzeptieren.

Weiter sollte im Vertrag ein spätester Bezugstermin enthalten sein. Häufig wird nur festgehalten, dass der Bezugstermin beispielsweise vier Monate im Voraus angekündigt wird. In diesem Fall kann der Käufer auch dann nicht vom Vertrag zurücktreten, wenn sich das Bauprojekt über Monate oder gar Jahre verzögert.