Bau-Wissen – Thema Architekten und Generalunternehmer

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Urheberrecht: Leibwächter des Planers

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Planer sind heute in zunehmendem Ausmass dem Auftraggeber ausgeliefert. Eine umso wichtigere Rolle spielt das Urheberrecht. Es ist der billigste und wirkungsvollste Leibwächter der Planer. Werke der Baukunst sind vom Bundesgesetz über das…

Der Architekt Ihres Vertrauens

Beim Hausbau kommt die Stunde der Fachpersonen, die man unbedingt beiziehen sollte, um die Eignung und den Preis genauer abzuklären. Ein Architekt oder ein Bauherrenberater prüfen, ob das Grundstück in der gewünschten Art bebaubar ist, ob…

Generalunternehmer: Eine Frage des Nutzens und des Vertrauens

Grössere Bauprojekte werden heute meist von Generalunternehmern realisiert: Der Bauherr schliesst nicht mit jedem Handwerker einen Vertrag ab, sondern nur mit dem Generalunternehmer. Dieser holt die Offerten bei den einzelnen Handwerkern ein und vergibt die Aufträge. In der Regel bieten Generalunternehmer ihre Leistungen zu einem fixen Preis und auf einen fixen Fertigstellungstermin hin an. Auch beim Bau eines Einfamilienhauses ist die Arbeit mit einem Generalunternehmer möglich. Üblich ist das vor allem bei Fertig- oder Systemhäusern. Hier schliesst man in der Regel immer einen Generalunternehmervertrag ab. Die Vergabe an einen Generalunternehmer ist aber auch für ein Haus möglich, das man individuell mit einem Architekten realisieren möchte. Das hat Vor- und Nachteile.

Pläne in Papier- oder Digitalform

Das Urheberrecht beinhaltet das Recht für den Planer zu bestimmen, ob, wann und wie sein Werk verwendet wird. Das Thema wurde auf diesen Seiten behandelt. Ausgeklammert wurde dabei die Frage, ob bei einer Pflicht, die Pläne zu liefern, diese digital sein müssen, oder ob sich der Auftraggeber mit Plänen aus Papier zufriedengeben muss.

Aufbewahrungspflicht für Baupläne

Wie lange müssen Architekten und Ingenieure die Pläne ihrer abgeschlossenen Objekte aufbewahren? Gibt es eine Herausgabepflicht der Pläne an die Bauherren, Jahre nachdem das Bauprojekt abgeschlossen wurde?

Die Risiken von Generalunternehmer-Werkverträgen

Im Schweizer Wohnungsbau werden Häuser immer häufiger in Zusammenarbeit mit einem Generalunternehmer (GU) erstellt. Um das Konfliktpotenzial gering zu halten, sollte die Bauherrschaft den Inhalt des Generalunternehmer- Werkvertrags vor dessen…

Baurecht: Abtretung von Garantieansprüchen

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Was beim Wohnungskauf alles schief laufen kann. Bei Baumängeln gilt es genau aufzupassen: Ohne eindeutige Garantien im Vertrag kann ein Hausbau im Nu aus allen Fugen geraten. Weil beim Hausbau immer etwas schief gehen kann, sichert man sich vorgängig besser ab. Einige Punkte im Baurecht sind dabei zu beachten.

Ein Haus ohne Keller, funktioniert das?

Die Mehrheit der Einfamilienhäuser in der Schweiz wird mit einem Keller gebaut. Es gibt aber durchaus auch gute Gründe, auf eine Unterkellerung zu verzichten.

Generalunternehmervertag Baukosten im Auge behalten

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In einem einzigen Vertrag werden sämtliche Leistungen für ein schlüsselfertiges Bauwerk beschrieben und festgehalten. Ein präziser und ausgewogener Vertrag, in welchem die Risiken für den Bauherrn minimiert werden, bildet die Basis für ein erfolgreiches Bauvorhaben.

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