Bau-Wissen – Allgemeine Themen

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Braucht es eine Erdbebenversicherung? Ja oder Nein?

Braucht es eine Erdbebenversicherung?

«Wir haben ein Einfamilienhaus im Baselbiet. Unsere Versicherung hat uns Unterlagen zur Erdbebenversicherung geschickt. Ist so eine Versicherung nötig?»
Wer ist für die Sanierung von Altlasten zuständig?

Wer ist für die Sanierung von Altlasten zuständig?

«Wir planen den Bau eines Einfamilienhauses und wollen dafür ein Grundstück kaufen. Wie können wir prüfen ob auf dem Grundstück Altenlasten vorhanden sind und wer kommt für die allfälligen Sanierungskosten auf?»
Schweizer Haus - einzigartige Qualität

Welches Wohneigentum eignet sich?

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Sie haben sich entschieden, Wohneigentum zu erwerben. Herzliche Gratulation zu diesem Schritt! Nun aber stellt sich die Frage, welcher Haustyp sich am besten für Sie eignet. Der folgende Überblick soll Ihnen bei der Wahl Ihres Traumobjekts helfen und Sie über Vor- und Nachteile aufklären.
Baugesuch und Baubewilligung als erste Hürden

Baugesuch und Baubewilligung als erste Hürden

Wer sich den Traum von den vier eigenen Wänden erfüllen will, sieht sich zuerst einmal mit einiger Bürokratie konfrontiert. Denn: Ohne Baugesuch keine Baubewilligung, ohne Baubewilligung kein Eigenheim. Bevor also die Bagger auffahren, muss sich der künftige Hausbesitzer mit den geltenden Vorschriften auseinandersetzen – und das am besten bereits vor dem Kauf eines Grundstücks.

Wann haftet der Architekt?

Der Architekt ist einer der wichtigsten Partnern eines Bauherren – wenn nicht der wichtigste. Er kümmert sich meist nicht nur um das Erstellen der Pläne, sondern nimmt auch eine beratende Funktion ein. So springt der Architekt häufig in die Rolle des Bauleiters, schätzt die Kosten, verpflichtet Handwerker und steht bei Vertragsfragen mit Rat und Tat zur Seite.
Baumängel können grossen Schaden anrichten.

Mängel im Hochbau – Studie und Handbuch

Pro Wohneinheit werden in der Schweiz im Schnitt 15 Baumängel festgestellt. Dies führt dazu, dass jährlich rund 8 Prozent der gesamten Baukosten für die Behebung von Mängeln eingesetzt werden müssen.
Gesetzliche Garantie für Arbeiten

Die Mehrwertsteuer: ein Fallstrick für Bauherren

Die Norm 118, herausgegeben vom Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverband SIA, ist im Bauwesen nicht mehr wegzudenken. Zwar ist sie kein Gesetz, doch kommt das Regelwerk mit 200 Artikeln in vielen Verträgen zum Zuge. Meist heisst es, die SIA-Norm 118 gelte für alle Fragen, welche Bauherr und Bauunternehmer nicht explizit vertraglich geregelt haben.
Bauherrenberatung: Wissen auf was es ankommt.

Bauherrenberater: Verbindungsglied zwischen Baulaien und Bauprofis

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Der Bauprozess wird von den meisten Bauherren unterschätzt. Denn auch mit dem Beizug eines Generalunternehmers ist der Auftraggeber intensiv in den Bauablauf eingebunden. So müssen unter anderem Entscheidungen gefällt, Kostennachträge und Rechnungen geprüft und die Bauqualität überwacht werden. Schon bei Unterzeichnung der Planer- oder Generalunternehmerverträge wird der Bauherr mit SIA-Normen und Bauspezifikationen konfrontiert, die es für einen Baulaien nicht einfach machen, den Überblick zu behalten. Der Beizug eines Bauberaters kann dem Bauherrn daher die notwendige Entlastung und Sicherheit im Bauprozess geben.
Bauherrenberatung: Wissen auf was es ankommt.

Radon: Zehn mal mehr Häuser sanierungspflichtig

«Wohnen kann tödlich sein». Jedem Wohngebäude in der Schweiz müsste im Grunde ein Beipackzettel mit dieser Überschrift beigegeben werden, von dem Bewohner Kenntnis zu nehmen hätten. Dabei geht es nicht um Unfälle aller Art, die sich bekanntermassen am häufigsten in den eigenen vier Wänden ereignen und von denen die SUVA in regelmässigen Abständen warnt. Vielmehr handelt es sich um eine Gefahrenquelle, die man weder sehen, noch riechen kann. Aber sie ist da. Die Rede ist von Radon, ein im Boden natürlich vorkommendes Edelgas, dem jährlich 200 bis 300 Leute zum Opfer fallen.

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