Sind Schneefänger vorgeschrieben?

Sind Schneefänger auf dem Ziegeldach vorgeschrieben?

Wir möchten demnächst unser Ziegeldach umbauen und isolieren. Ein Nachbar hat gemeint, wir müssten auch Schneefänger montieren. Was empfehlen Sie?

Eigentümer eines Gebäudes haften nach dem Gesetz für Schäden, die sich wegen fehlerhafter Herstellung oder mangelhaftem Unterhalt ereignen.

Entsteht durch Dachlawinen oder Eis an Personen oder fremden Sachwerten ein Schaden, so haftet grundsätzlich der Grund- oder Gebäudeeigentümer.

Gebäudeschäden, die durch Schneerutsche oder fallendes Eis entstehen, gelten nicht als Elementarschäden und sind deshalb von der obligatorischen Gebäudeversicherung nicht gedeckt. Für Schäden an Dritten kommt, falls vorhanden, die Gebäudehaftpflichtversicherung zum Zug. Ansonsten haftet der Eigentümer. Für Schäden an Fahrzeugen können in den meisten Fällen die Kaskoversicherungen beansprucht werden.

Die Norm SIA-232 für geneigte Dächer gibt bei Bau- oder Erneuerungsarbeiten vor, welche Dachflächen mit Schneefängern ausgerüstet werden müssen. Es sind dies Dächer, die infolge ihrer Lage oder Neigung Schneerutsche auf

  • benutzte Fussgängerwege,
  • Spielplätze,
  • Vorplätze bei Hauseingängen
  • oder Ähnliches

erwarten lassen.

Die Normen des Schweizerische Ingenieur- und Architektenvereins gelten als «anerkannte Regeln der Baukunde» und sind in der gesamten Schweiz verbindlich anzuwenden.

Der Fachverband der Dachdecker, die Gebäudehülle Schweiz, macht betreffend die Anordnung der Schneefänger oder Schneestopper klare Vorgaben. Diese hängen von

  • der Höhe über Meer des Gebäudes,
  • dem verwendeten Material wie Ziegel oder Eternitplatten sowie
  • der Dachneigung ab.

Entsprechend kann daraus die notwendige Anzahl der Schneestopper für die gesamte Dachfläche ermittelt werden.

Speziell zu beachten bei der Planung des Schneefangsystems sind Solar- oder Fotovoltaikanlagen, da auf den glatten Oberflächen der Dachmodule der Schnee noch schneller abrutschen kann.

Mit einer fachgerechten Schneesicherung können die Schadenrisiken vermindert werden. Fachverbände und ihre Mitglieder kennen die Einbauregeln, die durch Hersteller und Lieferanten getesteten und bewährten Produkte.

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